ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag
8-12 Uhr und 13-17 Uhr

kanzleira-hofmann-regensburg.de

Telefon 0941-3 29 62

Notfälle 0171-433 99 63

Bitte beachten Sie unser Kontaktformular.

Brauche ich ein Testament?

Ab wann macht ein Testament Sinn?

Die gesetzliche Erbfolge regelt eindeutig die Erbquote nach dem Tod. Jedoch besteht auch bei klaren Erbverhältnissen ein Regelungsbedürfnis. Die Erbquote gibt nur die Beteiligung am Gesamtvermögen an. Selbst wenn nur leibliche Kinder vorhanden sind, kann ein Bedürfnis zur Absicherung des längerlebenden Ehegatten bestehen. Eine Erbengemeinschaft ist auf Auflösung ausgerichtet, sodass durchaus das Familienheim nach dem Tod des vorversterbenden Ehegattens gegen den Willen des längerlebenden Ehegattens verkauft werden kann. Dies muss nicht unbedingt auf das Betreiben der Kinder erfolgen. Fällt ein Mitglied der Erbengemeinschaft (auch unverschuldet durch Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder auch Trennung) in Zahlungsschwierigkeiten können die Gläubiger auf den Anteil an der Erbengemeinschaft zugreifen und ggf. in das Grundstück des Familienheims vollstrecken.

Auch bei dem beliebten Berliner Testament kann es zu Schwierigkeiten des längerlebenden Ehegattens kommen. Dieser ist bei der üblichen Formulierung des Berliner Testamentes mit erheblichen Pflichtteilsansprüchen der Kinder belastet. Meist führen die entgegen der beabsichtigten Absicherung des längerlebenden Ehegattens zum Verkauf des Familienheims zur Erfüllung der Pflichtteilsansprüche.   

Im Zusammenhang mit eine Patch-Work-Familie ist auch schon in jungen Jahren an ein Testament zu denken. Da in der gesetzlichen Erbfolge der Ehegatte des Verstorben begünstigt ist und ggf. zu leiblichen Kindern des Verstorbenen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, kann das ganze oder große Teile des Vermögens an Personen fließen, die den Verstorben gar nicht kennen. So kann unter Umständen bei einem tödlichen Verkehrsunfall das Vermögen an den Vater/Familie des nicht leiblichen Kindes des neu verheirateten Ehepaares fallen. So makaber es auch klingen mag, hängt alles von der Reihenfolge des Versterbens des Insassen des verunglückten PKWs ab. Letztlich ist die Erbfolge dann zufällig.

Wir beraten Sie gerne zur Errichtung eines Testaments! Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass ein Testament gerade keine notarielle Form benötigt. Teure Notarkosten können umgangen werden.