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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025 - Kindergelderhöhung in letzter Minute

Die "Düsseldorfer Tabelle“ wurde zum 01.01.2025 geändert und mittlerweile auf die neune Kindergeldzahlungen in Höhe von 255,00 € umgestellt. Damit werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. Trotz weiterhin spürbarer Inflation haben sich die Zahlungsbeträge kaum geändert bzw. sind minimal gesunken. So beträgt der monatliche Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen staatlichen Kindergeldes ab 2025 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354,50 Euro statt 355,00 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 426,50 Euro statt 426,00 Euro, für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 521,50 Euro statt 520,00 Euro. Für Kinder der vierten Altersstufe (ab dem 18.Lebensjahr) beträgt der Mindestunterhalt 438,00 Euro statt 439,00 Euro. Ab dem 18.Lebensjahr wird das gesamte Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet, sodass sich der Zahlbetrag deutlich reduziert. Zudem ist das Lehrlingsgehalt sowie BAföG zu berücksichtigen.

Jedoch ist sehr fraglich, ob der betreuendee Elternteil mehr Geld erhalten wird. Spiegelbildlich zu den inflationsbedingt gestiegenen Bedarfsätzen hat sich auch der Selbstbehalt des zahlungspflichtigen Elternteiles erhöht. Dieser liegt bei einem weiterhin viel zu niedrigen Warmmietkostenanteil von 520,00 € pro Monat bei 1.450,00 € bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. Auf Grund der hohen Mietkosten in den Ballungsräumen erhöht sich der Selbstbehalt meist deutlich. 


Gerne berechnen wir die neue Unterhaltshöhe und helfen Ihne bei deren Durchsetzung.

Düsseldorfer Tabelle 2025